FÖRDERNETZ e.V.
der Verein steht für ein vielfältiges lebendiges Miteinander in der erweiterten Region um Wittendörp und Wittenburg. Gemäß der Satzung sind die Verwirklichungsziele und das Leistungsvermögen relevant. Durch Kooperationen und Zusammenarbeit erstreckt sich das Wirkungsgebiet weit über die Ortsgrenzen hinaus.
Der Verein setzt sich für eine starke Region ein und unterstützt alle Engagierten und Menschen, die sich engagieren wollen. Er unterstützt und kooperiert mit allen Gleichgesinnten für eine offene und demokratische Gemeinschaft.
Warum und wofür ein Förderverein?
Fördernetz e.V. ist kein klassischer Förderverein. Der Verein unterstützt die Vielfalt und setzt auch selbst Projekte um.
- Für eine nachhaltige Stärkung und Entwicklung des Gemeinwesens in den Dörfern. Kinder und Jugendliche, Familien und Senioren sowie Menschen mit besonderen Bedarfen.
- Für die Stärkung und Entwicklung von bürgerschaftlichen Engagement.
- Stärkung der bestehenden und künftigen ehrenamtlichen demokratiefördernden Vereine und Initiativen.
- Kommunikation - miteinander statt übereinander.
Mitgliedschaft
- Sie können Mitglied werden, für einen kleinen Beitrag mit großer Wirkung.
- Eine Mitgliedschaft ist nicht abhängig von einer entsprechenden Teilnahme, Teilhabe oder Mitwirkungsmöglichkeit.
Finanzierung
- Spendensammlungen für aktive Gemeinwesen fördernde Projekte vor Ort.
- Fördermitteltöpfe der Zivilgesellschaft von Institutionen, Lotterien, Stiftungen, EU, Bund, Land, Kommune - Landkreise sind auch Kommunen - Keine Sorge, hier ist nicht die Kopfförderung der Kommune genannt. Fördermittel werden leider fast immer nur mit Eigenanteilen gewährt. Als ehrenamtlich agierender Verein benötigen wir daher Ihre Spenden und Ihr Engagement. Der Verein ist gemeinnützig anerkannt. Ihre Spenden können steuerlich abgesetzt werden.
- Sponsoring
Aufgaben
Entwicklung und Förderung für
1. Strukturen der Beteiligung und soziale und gesellschaftliche Teilhabe
2. Maßnahmen zur sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe und gegenseitige Hilfe und Selbsthilfe u.a. Nachbarschaftshilfen für die Senioren/ Interessengemeinschaften
3. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
4. Vernetzung und Kooperationen
5. Qualifizierung und Nachwuchsförderung
6. Verwirklichung der notwendigen gemeinnützigen Zwecke
7. Management/ Verwaltung für Förderprojekte
8. Fördermittel und Spenden für gezielte Vorhaben zur Unterstützung des Gemeinwesens
WAS?
1. Vernetzung und Kooperationen
- Gemeinsame Veranstaltungen und Aktionen (z.B. Entwicklungswerkstatt, Feuerwehrball, Ausflüge zu Kulturstätten)
- Initiierung von Projekten und teilnahmebezogene Bereitstellung von Sachmitteln (Ausstattung, Material und Hilfsmittel -je nach Verfügbarkeit)
- Strukturen der Beteiligung und Teilhabe (Beiräte Bürger/ Senioren/ Jugend, Kinder- und Jugend etc.)
2. Unterstützung Qualifizierungs- und Kooperationsangebote für Vereine und aktive Einwohner*innen
- Stärkung des Engagements durch Information, Beratung und Qualifizierungsangebote für Vereine und aktive Einwohner*innen
- Wissensvermittlung rundum Dorfentwicklung
3. Gemeinwesen Fonds / Finanzierung für gezielte ortteilbezogene Vorhaben/ Projekte
- Jeder Ortsteil und jedes Gemeinsinn stiftendes und Gemeinwohl orientiertes Vorhaben kann einen eigenen Fördertopf erhalten.
- Dafür können Spenden gesammelt oder Projektmittel akquiriert werden.
- Mit diesen Finanzierungsmöglichkeiten können alle Aktive vor Ort ihre Vorhaben umsetzen.
FÜR WEN?
- Kinder und Jugend
- Senioren
- Floriangruppen und Jugendfeuerwehren / Feuerwehren ohne Verein
- ehrenamtlich engagierte Vereine
- Initiativen, die in ihrem Dorf Gemeinwohl und Gemeinsinn bewirken wollen
- aktive Einwohner*innen (Bürger*innen, Senioren, Familien, Schüler, Jugendliche)
- Inklusion von Menschen mit Behinderungen
- Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
WAS IST ZU BEACHTEN?
- Alle Fördermöglichkeiten müssen gemeinnützig das Gemeinwohl der Zielgruppen/ Allgemeinheit fördern.
- Gemeinnützig die Allgemeinheit und die Vereinszwecke verwirklichen.
- Die Maßnahmen müssen von Anfang bis Ende rechtskonform sein. Rechtsvorschriften sind zu beachten.
- Sie müssen Bürgerpartizipation und bürgerschaftliches Engagement unterstützen. Denn beide Formen bedingen einander.
- Bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement ist keine Dienstleistung. Es soll allen (nicht nur einseitig) Spaß und Freude bereiten.