Unsere Motivation! Kurz: EINFACH MACHEN!
Die Idee zu einem Verein wie Fördernetz e.V. gibt es bereits seit mehr als 10 Jahren. Sie ist gewachsen aus vielen Erfahrungen und bildet genau die Bedarfe ab, die Menschen in diesen ländlichen Räumen für eine optimale gesellschaftliche Entwicklung benötigen. Wie nötig unsere Region ein derartiges Instrument hat, zeigen die Hindernisse des gegenwärtigen Standes, aber auch die Entwicklung seit Beginn der Initiative 2018/2019, bei der sich bereits eine gewisse "rote Linie" abgezeichnet hat.
Die Ereignisse der letzten Monate haben dies noch einmal massiv untermauert.
Die Förderung der Allgemeinheit steht bei uns klar durch stets offene Angebote für alle Interessierten im Vordergrund. Es wird auch immer darauf geachtet, durch kreative Angebote Gruppenkonstellationen offen zu halten. Dies trifft auch für geförderte Initiativen zu.
Der Vorstand hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, auch offene Sitzungen abzuhalten.
Die Termine werden öffentlich bekannt gegeben. Aus organisatorischen Gründen finden nur Gäste mit Voranmeldung Berücksichtigung. Wenn Sie teilnehmen möchten, können Sie bereits jetzt eine Nachricht hinterlassen. Dann erhalten Sie eine persönliche Einladung.
Lesen Sie hier die wichtigsten Informationen, so wie sie in unserer Satzung geschrieben stehen:
Die Vollversion können Sie unter "Mitglied werden" als Datei herunter laden.
Die Satzung ist ausführlich gestaltet und beinhaltet bewusst alle gesetzlichen Grundlagen zum Verein. Denn viele wissen nicht die Rechtsgrundlagen, die man sich mühevolle erst aneignen muss, wenn sie nicht Satzungsbestandteil sind. Wir wollen allen Interessierten transparent die Gestaltungsmöglichkeiten und -spielräume aufzeigen und zum MACHEN & MITMACHEN einladen.
Auszug aus der Vereinssatzung Fördernetz e.V. vom 10.12.2021
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
§ 2 Grundsätze
§ 3 Zwecke und Gemeinnützigkeit
§ 4 Mitgliedschaft
§ 5 Organämter, Ehrenamt, Aufwendungsersatz und Entschädigung
§ 6 Mitgliederversammlung
§ 7 Vorstand
§ 8 Auflösung des Vereins
§ 9 Datenschutz
§ 10 Inkrafttreten
§ 2 Grundsätze
2.1 Der Verein Fördernetz e.V. handelt gemäß Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Er wirkt überparteilich und überkonfessionell.
2.1.1 Der Verein grenzt sich gegen antidemokratisches, verfassungsfeindliches, extremistisches, fremdenfeindliches und gewaltverbreitendes Gedankengut und Handeln ab. Er verbietet im Rahmen seiner Vereinsarbeit deren Verbreitung und setzt sich präventiv dagegen ein. Menschen und Organisationen, welche diese Grundsätze und des Vereins nicht teilen, können nicht Mitglied des Vereins sein oder werden. Eine Mitgliedschaft in einer Organisation, welche antidemokratisch ausgerichtet ist, ist nicht vereinbar mit der Mitgliedschaft in diesem Verein.
2.1.2 Der Verein fördert und unterstützt ausschließlich rechtskonforme, moralisch menschlich entstandene und umzusetzende Maßnahmen. Die Maßnahmen müssen partizipativen demokratiefördernden Grundsätzen entsprechen.
2.2 Der Verein Fördernetz e.V. versteht sich als Instrument für die Stärkung von Demokratie und Gemeinwohl fördernde sowie Gemeinsinn stiftende Prozesse im ländlichen Raum. Dazu zählen Schwerpunkte, wie die Dorfentwicklung sozial, ökologisch und nachhaltig zu gestalten, die Entwicklung und Förderung von bürgerschaftlichen Engagement, Verbesserung von Lebensqualität, Hilfe zum selbstorganisierten Handeln sowie allgemeine und politische Bildung zur Förderung des lebenslangen Lernens und der freien Meinungsfindung, Partizipation, Umsetzung von Förder-, Kooperations- und Vernetzungsstrategien, friedvolles, tolerantes, lebendiges Miteinander und Zusammenleben, Inklusion, Integration, generationsübergreifende Sozial- Kultur- und Bildungsarbeit.
Der Verein wirkt im Regionalbereich des Amtes Wittenburg mit seinen Kommunen sowie im Kooperationskontext national und global mittels gemeinnütziger Projekt- und Vernetzungsarbeit.
Der Verein hilft Menschen zur Selbsthilfe, will motivieren gemeinsam Lebensraum mitzugestalten, sowie als Teil der Gesellschaft mitverantwortlich zu handeln und damit die Gemeinschaft und Zusammenhalt stärken. Dies schließt die Ermöglichung der sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe und Teilnahme älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie mit Migrationshintergrund mit ein.
§ 3 Gemeinnützigkeit und Vereinszwecke
3. Der Verein Fördernetz e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
3.1 Der Verein Fördernetz e.V. ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3.2 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
3.3 Die Mitglieder des Vereins Fördernetz e.V. erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
3.4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
3.5 Die Satzungszwecke sind gemäß § 52 AO:
Die folgenden Satzungszwecke bilden ein Bedarfsmodell, welches erforderlich ist, die Ziele des Vereins zu erreichen. Die Verwirklichung ist prozessabhängig.
I. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
II. die Förderung von Kunst und Kultur;
III. die Förderung der Erziehung und der Volksbildung
IV. die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund;
V. die Förderung des Feuerschutzes; insbesondere der freiwilligen Feuerwehren einschließlich Nachwuchsförderung – Kinder- und Jugendfeuerwehren;
VI. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;
VII. die Förderung des Sports;
VIII. die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung;
IX. die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind;
X. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke;
3.6 Die Satzungszwecke werden verwirklicht durch:
Der Verein Fördernetz e.V. fördert die Allgemeinheit durch gemeinnützige Projekte und setzt selbst gemeinnützige Projekte um. Dies schließt auch die Umsetzung und Unterhaltung von institutionellen stationären oder mobilen Maßnahmen und Gemeinschafts-, Begegnungs-,Sport-, Kultur- und Selbsthilfestätten ein.
Insbesondere durch Maßnahmen und Formate wie Begegnungstreffs zur Netzwerkbildung für offene inklusive generationsübergreifende Gemeinwesenarbeit, ebenso wie Maßnahmen für Kompetenzentwicklung aller satzungsmäßigen Zwecke. Insbesondere Maßnahmen und Aktivitäten, die der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke dienen, unter anderen Freiwillige Feuerwehren, Kinder- und Jugendfeuerwehren, Schüler-, Senioren-, Bürgerinitiativen und andere der Hilfe zur Selbsthilfe und das Zusammenleben, den Schutz von Mensch und Tier sowie der Schutz und Umgang mit der Natur. Ebenso auch Maßnahmen im Rahmen von Alltagsbildung, politische Bildung zur Befähigung der freien Entscheidungsbildung, Antidiskriminierung, Toleranzförderung und Kompetenzförderung, Demokratieförderung sowie Partnerschaften im nationalen und internationalen Kontext.
Der Verein entwickelt und setzt mögliche selbstlose Fundraising Strategien um und verwendet die Mittel für die satzungsgemäßen Zwecke. Auch werden Fördermöglichkeiten und Zuschüsse von z.B. EU, Bund, Land, Kommunen und anderen Förderinstitutionen der Zivilgesellschaft (z.B. Stiftungen etc.) für die Umsetzung von zweckgerichteten Projekten und Institutionen genutzt. Die Entwicklung und Anwendung von gemeinnützigen Förderfonds pro Ortsteil oder pro Maßnahme unterstützt die Umsetzung der Zwecke dieser Satzung.
Der Verein ist gemeinnütziger Ansprechpartner, Koordinator und Organisator für gegenseitigen Austausch, Beratung, Planung, Finanzierung und Umsetzung von Gemeinwesen fördernden Projekten, Bildungsmaßnahmen, Aktionen und Vorhaben von Engagierten und Kooperationspartnern.
Der Verein organisiert und setzt projektbezogene gemeinnützige Veranstaltungsformate um. Fördert Vernetzung durch Gremienarbeit. Insbesondere Arbeitsgruppe/-kreise, Bürger*innen Befragungen, Gesprächskreise, kulturelle, künstlerische, mediale Formate.
Zweck des Vereins gemäß AO Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Beispiele:
Jugendhilfe
z.B. Projektarbeit - institutionelle stationäre und mobile offene Kinder- und Jugendarbeit – generationsübergreifende Maßnahmen, Spielplatzförderung, Jugendtreffs
Altenhilfe
z.B. Projektarbeit - institutionelle stationäre und mobile offene Seniorenarbeit, Netzwerke gegen Einsamkeit, Maßnahmen zur Hilfe zur Selbsthilfe
Kunst und Kultur
z.B. Projektarbeit - Kulturtreffs, Kulturveranstaltungen, Ausstellungen, Theatergruppe, Chor und Organisation Gemeinschaftsfahrten zu Kulturstätten, Kunst- und Kulturtreffs / Bücherschränke/Bibliothek
Erziehung
z.B. Projektarbeit in Kooperation mit Kitas und Schulen, Schüler, Familienarbeit, Hilfe zur Selbsthilfe, Verkehrserziehung, Kompetenzentwicklung, Prävention
Volksbildung
z.B. Projektarbeit – Allgemeinbildung in allen wichtigen Bereichen, Qualifikation Engagement, Organisation Bildungsreisen, Bildungsmaßnahmen über Tier-, Natur-, Umwelt-, Klimaschutz, Entwicklungszusammenarbeit, Familienbildung, Hilfe zur Selbsthilfe, Kriminalprävention, Gender und Diversity, Mainstreaming, Gleichberechtigung von Frauen und Männern, kulturelle Bildung,
Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund
z.B. Projektarbeit zur Inklusion, Migration, Sensibilisierung, Aufklärung und Informationsvermittlung
Feuerschutz; Freiwillige Feuerwehren einschließlich Nachwuchsförderung
z.B. Projektarbeit, ehrenamtliches Engagement, Wertschätzung, Kinder und Jugend, Aufklärung und Informationsvermittlung
Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungs-Gedankens z.B. Projektarbeit internationale Arbeit, Erfahrungsaustausch, Partnerschaften zu in- und ausländischen gemeinnützigen Organisationen und Netzwerken
Sport
z.B. Projekte zum Alltagssport, Gesundheitsförderung, Sportveranstaltungen, Dörfer Wettkämpfe, Sportstättenförderung/ Sportgeräte, Sportplatzerrichtung
Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung
z.B. Projekte zur Gestaltung des Dorflebens, Gemeinschafts- und Begegnungsplätze, Dorfausstattung, Inventar, Maßnahmen zur gesellschaftlichen Teilhabe, Chronik, Erinnerungskultur und geschichtliche Aufarbeitung, Projektarbeit in Kooperation mit gleichgesinnten Trägern, mit anerkannten Kirchen und Glaubensgemeinschaften, Aufklärung und Informationsvermittlung, Integration von Natur- und Umweltschutz sowie Landschaftspflege in die Dorfgestaltung – Blühstreifen und Pflanzengestaltung
allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich
z.B. Projekte und Maßnahmen zur allgemeinen politischen Bildung gemäß Richtlinien der Bundes-und Landeszentralen politische Bildung und Fördermaßnahmen der Demokratieentwicklung, Vermittlung von demokratischen Grundprinzipien, Förderung von Bürgerpartizipation, Rechtsgrundlagen, Jugendpartizipation wie Senioren- und Bürgerbeitrat, Jugendforum, Kompetenzförderung
Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
Als ehrenamtlich engagierter agierender Verein greift die Förderung in jeden Satzungszweck. Besonders Bildung und Bürgerpartizipation bedingen bürgerschaftliches Engagement.