Die Initiative für ein lebendiges Miteinander in ländlicher Region!

Herzlich Willkommen!

Viel diskutiert FAKE NEWS! Hier wird mit falschem Wissen aufgeräumt!

Verschwörungstheorien haben wohl gegenwärtig den ersten Rang. Was ist eine Verschwörungstheorie und wie geht man damit um? Damit befassen wir uns noch sehr ausgiebig im Dorfcampus.

Fake News (Falschmeldungen) gibt es nicht nur im Internet. Man kann es in beliebiger Form vorfinden. Ein brisantes Thema, denn es kann dabei um bewusste Aktionen gegen Personen gehen, die das Ziel haben, diese Personen mittels unwahren Behauptungen in unsachlicher, entwürdigender, persönlich diskreditierender Form zur Aufgabe ihres Engagements zu bewegen. 

Insbesondere sagt man allgemein der Dorfbevölkerung gern nach, Gerüchte zu verbreiten. Aber stimmt das so? Gehen unwahre Informationen nicht anderen Zielen nach und werden von spezifischen Absichten und Personen gestreut. Was sind Gerüchte und wie kommen sie in die Welt? Das sind Fragen, die wir ebenfalls im Dorfcampus behandeln werden.

Ebenso werden sehr ausgiebig Themen wie Extremismus, Rassismus, Diskriminierung, Vorurteile und Ausgrenzung, jede Form von Menschenverachtung sowie antidemokratische Handlungsformen im Dorfcampus theoretisch und praktisch einen Platz haben. Denn alles hat einen Ursprung und Anfang.  

Die Verbreitung von Informationen ohne Prüfung des Wahrheitsgehaltes durch Nachweise oder die Glaubhaftigkeit der Ursprungsquelle bringt immer Konflikte mit.  

Hier geht es um Fakten und ein offizielles Statement sowie erstrangig um die Fragen nach welchen Rechtsgrundlagen Handlungen vorgenommen werden, die die Verbreitung von falschen Informationen in unserer Gegend legitimieren. 

Diese können nicht nur zu Irrglaube bei der Bevölkerung führen, sondern schaden Personen und Institutionen und damit dem gesamten Gemeinwesen. Da es sich nicht nur um falsche Auffassungen handelt, sondern sich gezielt gegen engagierte Personen und Initiativen richtet, die sich mit ihrem Engagement für das Gemeinwesen einsetzen, kann es als öffentliche Angelegenheit angesehen werden.

Genau genommen geht es nicht mehr um persönliche Befindlichkeiten einer unwissenden Personengruppe. Teilweise geht es um kommunale Funktionsträger*in, die mit ihrem Amt eine entsprechende Neutralitätspflicht und Diskriminierungsverbot umzusetzen haben, nicht erst, wenn von ihnen eine Unterlassung schriftlich abverlangt wird. 

Zudem kann diese Personengruppe ihr Verhalten nicht entschuldigen, aufgrund von Unwissenheit gehandelt zu haben. Die Bevölkerung kann bei Amtsübernahme darauf vertrauen, dass diese Personen im Rahmen der Gesetze handeln. Umso schadhafter ist die Wirkung, wenn dies nicht der Fall ist. (egal ob fahrlässig oder vorsätzlich) 

Wir werden uns mit diesen Themen intensiv auseinander setzen. 

Klarstellung zum 1. Thema: 

Offene Kinder- und Jugendarbeit  

1. Rechtsgrundlagen

2. Unterschied zu anderen Maßnahmen z.B. Kindertageseinrichtungen - Kindererziehung und Bildung, Hilfen zur Erziehung, Jugendsozialarbeit

3. Formen der offenen Kinder- und Jugendarbeit - dazu gehört auch die Nachwuchsförderung der Feuerwehr 

4. außerschulische Lernorte

Fragen: Wie kann sich ein Ortsvorstand anmaßen, über die persönliche Eignung einer Person im Rahmen von offener Kinder- und Jugendarbeit zu urteilen und verbieten zu wollen. Über eine Person, die sich bereits seit sehr vielen Jahren ehrenamtlich mit großem Erfolg und großer Anerkennung für Kinder und Jugendliche engagiert und für sie eine große Herzenssache und Berufung ist?  

1. Offene Kinder- und Jugendarbeit hat mit Erziehung nichts zu tun. Ein generationsübergreifendes Konzept beinhaltet viele Kriterien, aber keine "Erziehung". 

Schon Oswald Bumke (1877-1950) erfasste mit seinem Zitat das Wesentliche "Erziehen heißt vorleben. Alles andere ist höchstens Dressur." 

2. Wer lebt seinen eigenen Kindern Meinungen vor, öffentlich Menschen in einer respektlosen Form zu diskreditieren und dies auch noch zu verbreiten? Schriftlich an öffentliche Amtspersonen mitzuteilen mit welchem Ziel? Wer lebt seinen eigenen Kindern, welche Werte vor? Allein eine Handlung wie diese, sagt sehr viel über die Wertevorstellung der Verursacher aus. 

Klarstellung zum 2. Thema:

Rechtsgrundlagen und Erläuterungen

zum Gleichbehandlungsgrundsatz, Diskriminierungsverbot, Neutralitätspflicht


Klarstellung zum 3. Thema:

Was versteht wer unter Zusammenarbeit im kommunalen Kontext? 

Was kann unter Zusammenarbeit in kommunalen Kontext verstanden werden?

Diese Fragen warten darauf, dass man ihnen auf den Grund geht.

Seit wann ist bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement von dem Willen oder Willkür kommunaler Vertreter*innen abhängig? 

Wer will dies abhängig machen und setzt dafür das Synonym Zusammenarbeit ein sowie Verweigerung von Zusammenarbeit? 

Nach welcher Rechtsgrundlage kann ein Bürgermeister, ein Gemeindevertreter, ein Ausschussvorsitzender, ein Ortsvorstand bürgerschaftliches ehrenamtliches Engagement für die Stärkung des Gemeinwesens einer (öffentlichen oder auch internen) abwertenden Bewertung unterziehen bzw. eine Verhinderung und Unterbindung zu befördern bzw. zu propagieren. Somit Bürger-, Menschen- und Persönlichkeitsrechte in Frage zu stellen? 

Die Antwort kommt hier aus dem Stand: Diese Rechtsgrundlage wäre selbst erschaffen. 

Grundsätzlich stellt sich die Frage der Zusammenarbeit bei Ehrenamt und Engagement nicht, sondern der Unterstützung. Nur wenn es sich um private, verfassungswidrige oder Aufgaben handelt, die nicht kommunale Aufgaben sind. (Ob pflichtig oder freiwillig- denn freiwillig wird pflichtig, wenn die Mittel zur Verfügung stehen, ist dabei unerheblich) 

Grundsätzlich bedeutet, es gibt Ausnahmen: 

Wenn geschlossene Gruppen oder Einzelpersonen persönliche Vorteile aus dieser Zusammenarbeit ziehen, muss sogar eine Zusammenarbeit in Frage gestellt werden. 

Zum Beispiel ein Verein, der nur unter sich agiert, keine Projekte für die Allgemeinheit anbietet, somit keine Öffentlichkeitsarbeit betreibt, Veranstaltungen nur innerhalb seines Netzwerkes betreibt oder Menschen gezielt ausgrenzt oder Mitgliederanträge mit persönlich verletzenden Begründungen abweist, muss damit rechnen, dass ihm die Gemeinnützigkeit (falls vorhanden) aberkannt werden kann. 

Nicht nur das, sondern genau da hinzusehen, welche Ideologie hinter diesem Verhalten steckt, ist auch Querschnittsaufgabe von staatlichen Einrichtungen. Insbesondere, wenn diesem Verein besondere Rechte zuerkannt werden.

An Beispielen werden diese Sachverhalte eingehend im Dorfcampus erläutert und erlebbar gemacht. 

Klarstellung zum 4. Thema: 

In welcher Gesellschaftsordnung leben wir in Deutschland? 

Das ist eine ganz wichtige Frage. Angesichts der aktuellen furchtbaren Schlagzeilen, dass Ideologien versuchen unsere Gesellschaftsordnung bewaffnet zu stürzen. 

Was im "Großen" ist, entsteht immer erst im "Kleinen". Ideologien breiten sich aus und werden zur Bedrohung unserer freiheitlichen Grundordnung. Diese können ganz unterschiedlicher Natur sein. Verfassungswidrig und strafbar immer, wenn es darum geht, den Staat und Strukturen nicht nur in Frage zu stellen, sondern ihn zu bekämpfen und damit Menschen in ihren Rechten zu beschneiden, Gesetze zu beugen und eigene Regeln aufzustellen.

Wir befassen uns damit ausgiebig im Dorfcampus. 

Ein Fakt ist aber ganz klar. 

Ein Zepter gibt es weder in Gemeindevertretungen, noch in irgendeiner anderen staatlichen Institution in Deutschland. Wer ein solches Gedankengut in ein politisches Statement einbringt. Da sollte man genau hinhören und auf das Handeln achten.

Was im "Großen" ist, entsteht immer erst im "Kleinen". 

  • Ideologien erhalten Nährboden, sobald sie propagiert werden. Ob Öffentlich oder innerhalb geschlossener Gruppen spielt zunächst keine Rolle. 
  • Ideologien sind nicht statisch. Es gibt auch hier Entwicklungen und Abspaltungen. Vergleichbar mit sektralen oder orthodoxen Glaubensrichtungen, aber auch politische Richtungen hatten geschichtlich bereits Erfolg. Meistens waren es Extreme, die sich schädlich auf die Gesellschaft ausgewirkt haben. z.B. Nationalismus, Faschismus - Fanatismus, in Teilen auch Kommunismus.